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Dorfbudget zur Förderung von Kleinstvorhaben
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Eine innovative Neuerung der Soziale Dorfentwicklung für die Förderperiode ab 2023 beschreibt das Dorfbudget. Es werden erstmalig die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau von sozialbezogenen dörflichen Infrastruktureinrichtungen als  Kleinstvorhaben gefördert. Jeder Dorfregion stehen dabei von der Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm bis zum Ausscheiden insgesamt höchstens 30.000 Euro zur Verfügung, wobei je Vorhaben höchstens 2.500 Euro Zuschuss gewährt werden.

So können Kleinstvorhaben schnell umgesetzt werden, die nur einer geringen finanziellen Unterstützung bedürfen und die engagierte eigenverantwortliche dörfliche Entwicklung „Sozialraum Dorf“ sowie die Stärkung der lokalen Identität aktivieren helfen.

Voraussetzungen für eine Antragstellung: Ein Projekt muss die Planungsreife erreicht haben, damit die Umsetzung nach der Bewilligung zeitnah erfolgen kann. Die Kosten des Projekts sollten so konkret wie möglich schlüssig dargelegt werden und einer Prüfung zugänglich sein. Bei der Projektbeschreibung müssen die Bewertungsschemata beachtet werden.

Stichtage bezüglich der Antragstellung für Kleinstprojekte: Zukünftig sind die Anträge für die Kleinstprojekte jeweils zum 31.03., 31.05. und 30.09. des laufenden Jahres zu stellen. Diese Antragsstichtage gelten solange bis die Fördersumme aufgebraucht ist.

Es ist beabsichtigt, dass der langfristige Erfolg, die Ergebnisse und die Wirkungen der Sozialen Dorfentwicklung durch die Mitwirkung der engagierten/aktiven Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert und gestärkt werden. Die soziale Dorfentwicklung soll mit Leben gefüllt werden, indem kleine Maßnahmen umgesetzt und auch Wünsche sowie Ideen berücksichtigt werden können.

Also, füllen Sie das Antragsformular für Kleinstprojekte aus und stellen Sie Ihren Antrag an uns. Wir freuen uns auf Sie!

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